Zahn Zusatzversicherung | ||
| Ein Besuch beim Zahnarzt kann teuer werden, denn es gibt kaum eine Leistung beim Zahnarzt, die voll von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Schon für Karies ausbohren und eine Füllung einsetzen, können Kosten von rund 100 Euro auftreten. Besonders im Bereich des Zahnersatzes kann der Eigenanteil sehr hoch ausfallen. Allein für den Ersatz eines Zahnes durch ein Implantat müssen sie mit Kosten von mehreren Tausend Euro rechnen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt von alledem nur die Hälfte der medizinisch notwendigen Grundversorgung. Der Abschluss einer privaten Zahn Zusatzversicherung kann die Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und den tatsächlich anfallenden Kosten übernehmen. Wichtig ist, dass eine private Zahn Zusatzversicherung auch die Kosten übernimmt, die durch hochwertigen Zahnersatz anfallen können, also für Implantate, Goldinlays und Keramikfüllungen. Es gibt gesetzliche Krankenkassen, die in Kooperation mit Unternehmen der privaten Versicherungswirtschaft „eigene“ Zahn Zusatzversicherungen auf den Markt gebracht haben. Diese Versicherungen werben durch betont preiswerte Beiträge: Schon ab wenigen Centbeträgen pro Monat kann man eine solche Versicherung abschließen. Bei genauem Hinsehen zeigt sich, dass diese Versicherungen nicht ihr Geld wert sind, denn sie übernehmen nur einen weiteren Zuschuss zu der gesetzlich notwendigen Mindestversorgung. Wenn sie eine Zahn Zusatzversicherung beantragen, wird ihnen die Versicherungsgesellschaft einige Fragen zum Zustand ihres Gebisses machen. Diese Fragen sollten sie auf jeden Fall wahrheitsgemäß beantworten. Ist es unklar, welche Angeben sie machen müssen, ist ihr Zahnarzt ein kompetenter Ansprechpartner. Nachdem eine private Zahn Zusatzversicherung abgeschlossen wurde, muss eine Wartezeit eingehalten werden, bevor eine Sanierung des Gebisses in Anspruch genommen werden kann. Es ist also nicht möglich, eine private Zahn Zusatzversicherung abzuschließen, um eine Behandlung zu planen. | ||
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| (erstellt am: 15.03.2010 - letzte Änderung:30.07.2010 - aufgerufen: 651 Mal) | ||
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