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Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist fester Bestandteil der Sozialversicherung. Sie tritt zum Beispiel in Kraft bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Wegeunfällen. In der gesetzlichen Unfallversicherung auch UV genannt, ist versichert: Arbeitnehmer, Kinder die einen Kindergarten besuchen, Studenten, Schüler, Azubis, Landwirte, Pfelgepersonen, Blutspender und Organspender, Helfer die in einem Unglücksfall mitwirken, Selbständige und Freiberufler oder ein mitarbeitender Ehegatte.

(erstellt am: 13.03.2010 - letzte Änderung:13.03.2010 - aufgerufen: 1635 Mal)
 



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