Rechtsschutzversicherung | ||
| Unter einer Rechtsschutzversicherung versteht man, das im Fall eines Rechtsstreites das Kostenrisiko verichert wird, auch Individualversicherung genannt. Diese gilt für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Eingeschränkt ist Sie jedoch in den Rechtsgebieten, da Sie auf dem grundsatz des Versicherten Risiko aufgebaut ist. Es werden in der Regel Kosten übernommen wie die gesetzliche Anwaltsgebühren sowie Zeugengelder oder Gerichtskosten. In vielen Fällen werden auch die Kosten des Gegners übernommen, insofern ein Prozess verloren wird. | ||
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| (erstellt am: 13.03.2010 - letzte Änderung:13.03.2010 - aufgerufen: 1532 Mal) | ||
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| Rechnungszins | | |

