Haftpflichtversicherung | ||
| Eine Haftpflichtversicherung ist ein Vertrag zwischen einem Versicherer und einem Versicherungsnehmer, der den Versicherungsnehmer im Fall eines Schadensersatzanspruchs eines dritten zur Übernahme verpflichtet. Bei unberechtigten Ansprüchen eines dritten, gewährt die Haftpflichtversicherung einen passiven Rechtsschutz und ergänzt somit auch die Rechtsschutzversicherung. | ||
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| (erstellt am: 13.03.2010 - letzte Änderung:13.03.2010 - aufgerufen: 1385 Mal) | ||
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