Versicherungs Lexikon Header

Gebäudeversicherung

Eine Gebäudeversicherung dient zum Schutz der im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Nebengebäude sowie Garagen. Für separate Gebäude wie z. B. Gartenhütten bedarf es einen besonderen Einschluss. So ist unter Umständen oft auch Zubehör mitversichert.

(erstellt am: 13.03.2010 - letzte Änderung:13.03.2010 - aufgerufen: 1304 Mal)
 



Gebührenordnung  Gebührenordnung  Geldanlage